ה הא יכול להוציאו בדיינין הקדישו קדוש אע"ג דלא אפקיה והאמר ר' יוחנן גזל ולא נתייאשו הבעלים שניהם אינם יכולין להקדישו זה לפי שאינה שלו וזה לפי שאינה ברשותו
5 Demnach wäre, wenn man es wohl einklagen kann, die Heiligung gültig, obgleich man ihn noch nicht erhalten hat, und [dem widersprechend] sagte ja R. Joḥanan, wenn jemand etwas geraubt und der Eigentümer es nicht aufgegeben hat, können beide es dem Heiligtume nicht weihen, der eine, weil es nicht seines, und der andere, weil es nicht in seinem Besitze ist!? –